So wird gewählt

Hier finden Sie alle Informationen zum Wahlverfahren rund um die Personalratswahl 2024.

icon Einfach und bequem

Jetzt per Briefwahl abstimmen 3 Schritte zur Abstimmung oder am 23.04. vor Ort wählen.

2024 ist wieder Wahljahr. Im Frühjahr werden die Personalvertreter/-innen in der Bundesfinanzverwaltung gewählt. Diese Wahl ist eine wichtige Wahl: Deshalb informieren Sie sich hier schnell und übersichtlich, worum es geht, welche Kollegen/-innen für den BDZ zur Wahl stehen und warum Sie auf jeden wählen sollten: Am 23.04. vor Ort oder noch einfacher per Briefwahl.

In unserem Erklärvideo informieren wir Sie, wie das Verfahren der Briefwahl abläuft.

Briefwahl beantragen

Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen bei Ihrem Wahlvorstand (ab ca. Mitte März). Sie erhalten diese dann per Post.

Ausfüllen

Ausfüllen und die Listen des BDZ ankreuzen.

Briefkasten

Portofrei in den Briefkasten werfen. Wichtig: Der Eingang beim Wahlvorstand muss rechtzeitig erfolgen!

icon Video

Wahlverfahren kurz erklärt

icon PRW 2024

Wer wählt was?

2024 ist wieder Wahljahr. Im Frühjahr werden die Personalvertreter/-innen in der Bundesfinanzverwaltung gewählt. Diese Wahl ist eine wichtige Wahl: Deshalb informieren Sie sich auf dieser Grafik, welche Personalvertretungen Sie wählen könnten. (Mit Klick auf die Grafik vergrößert sich das Bild).

icon Gremien

Unsere Kandidaten/-innenliste

HPR

Kandidaten/-innenlisten Beamte und Tarif

Hauptpersonalrat

BPR

Kandidaten/-innenlisten Beamte und Tarif

Bezirkspersonalrat

GPR

Kandidaten/-innenlisten Beamte und Tarif

Gesamtpersonalrat

icon FAQ

Ihre Fragen – unsere Antworten

Bleiben Sie hier auf dem Laufenden zur Personalratwahl 2024 und erfahren Sie mehr aus der BDZ-Gremienarbeit.

Der Personalrat muss aufgrund des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) bei verschiedensten Angelegenheiten, die euch direkt in eurem Arbeitsalltag betreffen, beteiligt werden und kann oftmals mitbestimmen. Ohne diese Kontrollinstanz wäre es verwaltungsseitig einfacher, sich über die Belange der Beschäftigten hinwegzusetzen, da diese kein solches Sprachrohr hätten. Vereinfacht gesagt: Damit Beschäftigte nicht willkürlich behandelt werden oder deren Interessen zu kurz kommen, braucht es Personalräte.

Du bestimmst mit deinem Wahlrecht direkt, wer dich gegenüber der Dienststellenleitung vertritt. Diese Chance gibt es nur einmal alle vier Jahre und ist nicht trivial. Wichtig ist, dass dies Kolleginnen und Kollegen machen, die Verantwortung übernehmen und echte Perspektiven und Verbesserungen für die Beschäftigten erreichen wollen. Die Kandidatinnen und Kandidaten des BDZ haben das mit ihren Erfahrungswerten und den Erfolgen der letzten Jahre unter Beweis gestellt.  Je höher die Wahlbeteiligung für die Kandidatinnen und Kandidaten des BDZ, desto mehr Rückhalt haben wir bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen gegenüber der Dienststellenleitung. 

Den örtlichen Personalrat deiner Dienststelle vor Ort und die sogenannten Stufenvertretungen (HPR, BPR und GPR). In manchen Fällen ist es noch möglich, sog. verselbständigte Personalräte zu wählen, die alle Beschäftigten an einem gewissen – personalvertretungsrechtlich verselbständigten – Standort vertreten. Zudem finden die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen statt. Für Details siehe auch die Frage „Für was bin ich wahlberechtigt?“.

Die Wahlen werden nach dem Prinzip der Verhältniswahl als reine Listenwahlen durchgeführt, d.h. Sitze im Personalrat sind auf die Bewerber/-innen in der Reihenfolge ihrer Benennung auf den Wahlvorschlagslisten zu verteilen. Die Wahlvorschlaglisten können durch die in der Dienststelle vertreten Gewerkschaften und die wahlberechtigten Beschäftigten der Dienststelle beim Wahlvorstand eingereicht werden. Der/die Wählende hat auf dem Stimmzettel die Vorschlagsliste anzukreuzen, für die die Stimme abgegeben werden soll. Eine Personenwahl (Direktwahl) wäre nur in dem Fall möglich, wenn für die betreffende Gruppe (Beamte/Tarif) nur ein gültiger Wahlvorschlag vorliegt (vgl. § 28 Wahlordnung zum BPersVG).

Die Gruppen der Beamtinnen und Beamten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtheit der Beschäftigten im Gremium abgebildet sein. Für die beiden Gruppen erfolgen daher getrennte Wahlvorschläge.

Der BDZ hat das Ziel, als Gewerkschaft die Interessen der Beschäftigten bei Zoll und Bundesfinanzverwaltung gegenüber der Politik und der Verwaltung zu vertreten. Das funktioniert in der Praxis aber nur effektiv, wenn es auf allen Ebenen der Verwaltung auch interne Vertretungen gibt, die die Anliegen der Beschäftigten gegenüber den jeweiligen Verwaltungsspitzen vorbringen und Themen, die viele Standorte gleichermaßen betreffen, bündeln können:

Der Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) behandelt grundlegende Themen und begleitet strategisch-politische Entscheidungen, die die gesamte Zoll- und Bundesfinanzverwaltung betreffen und deshalb nur auf Ebene des BMF entschieden werden können.

Der Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) begleitet übergeordnet die operative Steuerung der Zollverwaltung. Dies beinhaltet viele praktische Fragen, die den Berufsalltag der Kolleginnen und Kollegen in den Zoll-Dienststellen deutschlandweit (Hauptzollämter, Zollämter, Zollfahndungsämter) betreffen – z.B. Mobiles Arbeiten oder IT-Verfahren.

Der Gesamtpersonalrat (GPR) bei der Generalzolldirektion vertritt übergeordnet alle Beschäftigten der GZD als Dienststelle und begleitet wichtige personelle und organisatorische Belange der GZD. Dies umfasst ca. ein Viertel der Beschäftigten der gesamten Zollverwaltung am Hauptsitz in Bonn und an den personalvertretungsrechtlich verselbständigten Dienstsitzen. (siehe dazu § 7 BPersVG)

Die örtlichen Personalräte (öPR) an den einzelnen Flächendienststellen (Hauptzollämter, Zollfahndungsämter, ITZBund oder Bundeszentralamt für Steuern) vertreten konkret die Beschäftigten vor Ort und begleiten personelle und organisatorische Entscheidungen auf lokaler Ebene. Sie dienen sozusagen als erste Anlaufstelle. Nach demselben Prinzip funktionierten verselbständigte Personalräte (VPR), die Beschäftigte verschiedener Dienststellen, die jedoch an einem gemeinsamen Standort arbeiten, vertreten.

Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Es bestehen gewisse Ausnahmen (z.B. Beurlaubung seit mehr als 12 Monaten, Freistellung aufgrund Altersteilzeit im Blockmodell – vgl. § 14 BPersVG). Wer zu einer Dienststelle abgeordnet ist, wird dort wahlberechtigt, sobald die Abordnung länger als drei Monate gedauert hat. Beschäftigte, die am Wahltag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in einer beruflichen Ausbildung befinden, sind zusätzlich zur Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen berechtigt. Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in entsprechender Berufsausbildung sind nur bei ihrer Stammbehörde wahlberechtigt.

Alle Wahlberechtigten an den Hauptzollämtern und Zollfahndungsämtern können die örtlichen Personalvertretungen an ihren Dienststellen und darüber hinaus den Hauptpersonalrat beim BMF und den Bezirkspersonalrat bei der GZD wählen. Die Wahlberechtigten der Generalzolldirektion können entweder den Gesamtpersonalrat bei der GZD sowie den Personalrat bei der GZD wählen. Oder, bei einem positiven Verselbstständigungsbeschluss der jeweiligen Dienstsitze der GZD, den Gesamtpersonalrat bei der GZD und den jeweiligen VPR. Alle Wahlberechtigten, die Beschäftigte des BMF sind, können den örtlichen Personalrat und den Hauptpersonalrat wählen. Alle Wahlberechtigten, die Beschäftigte des ITZBund oder BZSt sind, können den örtlichen Personalrat, den Hauptpersonalrat und den Gesamtpersonalrat wählen. Ein Schaubild, das dies vereinfacht darstellt, findet ihr in unserer Wahlzeitung.

Die Personalräte müssen regulär alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai neu gewählt werden. Der vom amtierenden Personalrat bestellte Wahlvorstand (vgl. § 21 BPersVG) organisiert die Durchführung der Wahl, für die eine Reihe von Aufgaben in bestimmten Fristen erfüllt werden müssen. Spätestens sechs Wochen vor dem Wahltermin erlässt der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben, das alle wesentlichen Informationen enthält und die Wahl offiziell einleitet (vgl. § 24 BPersVG und § 6 Wahlordnung zum BPersVG).

Die nächsten Wahlen in der Bundesfinanzverwaltung finden am 22. und 23. April 2024 statt. Die Stimmabgabe per Briefwahl ist bereits ab Anfang April 2024 möglich. Informationen zur Beantragung von Briewahlunterlagen finden Sie hier.

Die Amtszeit des neu gewählten Personalrats beginnt am 1. Juni. Hat dieser sich bis dahin noch nicht konstituiert, führt der bisherige Personalrat die Geschäfte bis zur Konstituierung, längstens jedoch bis zum 31. Juli weiter.